Saturday, 03. October 2009 12:22 Alter: 2 yrs

Vorsicht Dachhaie

 

Vorsicht! Frühjahrszeit ist die Zeit der Dachhaie. Dubiose Firmen zocken ab.

Plötzlich freier Blick in den Himmel: „Dachhaie“ schnappen zu

Eine besonders unliebsame „Spezie“ bewegt sich gerne in luftiger Höhe Ihres Hauses. Es sind die „Dachhaie“, die bei unbedarften Hausbesitzern zuschnappen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Vorsicht ist stets angebracht, wenn an der Haustür die Sanierung des Dachs angeboten wird – möglicherweise sogar mit verlockenden Sonderpreisen. Denn reisende Dachdecker drängen ahnungslose, vorzugsweise ältere Hausbesitzer mit unseriösen Methoden zum Abschluss eines Vertrages und bringen sie damit um viel Geld.

Ob die Vertreter direkt an der Haustüre klingeln oder per Postkarte um Kontaktaufnahme bitten: In der Regel weisen sie auf angebliche Schäden am Dach hin, die angeblich dringend behoben werden müssen. Beim Gespräch erliegen viele Hausbesitzer den Überredungskünsten und erteilen einen Auftrag – häufig zunächst nur für eine kleine Reparatur. Was dann folgt, rechtfertigt die Bezeichnung „Dachhaie“.

So läuft`s zumeist ab: Die Handwerker beginnen schon am nächsten Tag mit den Arbeiten. Oft entdecken sie beim Begehen des Daches vermeintlich grundlegende Schäden und drängen auf eine komplette Erneuerung. Dem Kunden wird ein Vertrag über mehrere tausend Euro zur Unterschrift präsentiert. Wer unterschreibt, läuft Gefahr, dass sein Haus umgehend abgedeckt wird. Einerseits verschwinden dabei möglicherweise die Beweise dafür, dass Arbeiten in diesem Umfang gar nicht erforderlich waren, andererseits trauen sich nur wenige Hausbesitzer, bei abgedecktem Dach vom Vertrag zurückzutreten. Besonders dreiste Firmen verlangen eine Anzahlung oder gar die gesamte Auftragssumme in bar, worauf man sich keinesfalls einlassen sollte. Die Dachsanierung wird zu weit überhöhten Preisen ausgeführt und die spezifischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung werden meist nicht beachtet.

Zu Hause geschlossene Verträge kann man innerhalb von zwei Wochen widerrufen, wenn der Vertreter der Dachdeckerfirma überhaupt nicht oder nur zu einer unverbindlichen Beratung ins Haus bestellt wurde. Der Widerruf sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag, so besteht das Widerrufsrecht sogar unbegrenzt. So lange können überrumpelte Hauseigentümer jedoch keinesfalls warten. Um sich vor finanziellem Schaden zu schützen, sind ein sofortiger Widerruf und ein Grundstücksverbot notwendig. Hausbesitzer sollten Widerruf und Grundstücksverbot möglichst vorab per Fax, notfalls auch unter Zeugen telefonisch ankündigen. Verschafft sich die Dachdeckerkolonne dennoch Zutritt zum Grundstück, empfiehlt sich ein Anruf bei der Polizei.

Tipp

Vor der Vergabe kostspieliger Dachreparaturen ist es sinnvoll, Angebote und Referenzen mehrerer Fachfirmen einzuholen. Erst wenn man die Offerten in Ruhe vergleichen sowie eventuelle Rückfragen klären konnte, sollte man den Auftrag erteilen.