Wednesday, 28. December 2011 14:40 Alter: 143 days

Dichtheitsprüfung: Gesetz soll bürgerfreundlich nachgebessert werden

 

CDU/FDP will Prüfung nur bei Verdacht

Eine verpflichtende Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren für jeden Hauseigentümer wird es nun vermutlich doch nicht geben. Dies sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Oppositionsparteien CDU und FDP im Landtag NRW vor.

Für Hauseigentümer soll es keine grundsätzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung ihrer Abwasserrohre geben. Lediglich bei „begründetem Verdacht“ muss geprüft werden. Für Bauherren sieht es allerdings anders aus. Für einen Neubau soll die Dichtheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben werden, so der von CDU und FDP formulierte Gesetzentwurf.

Im Januar soll dann im Landtag der Antrag in erster Lesung behandelt werden. Der verantwortliche Umweltminister Remmel hat bereits in der vergangenen Woche eine Neufassung des Gesetzes angekündigt. Im Entwurf der beiden Oppositionsparteien ist auch zu lesen, dass beide Parteien von der grundsätzlichen Verpflichtung, dass Abwasserrohre dicht sein müssen, nicht abweichen werden.

Die Katholische Familienheimbewegung e.V. bewertet diesen Gesetzesvorstoß positiv. Somit bleibt den Hauseigentümern in NRW die durchaus kostspielige obligatorische Prüfung erspart, da nur in begründeten Verdachtsfällen geprüft werden soll. Geld welches der Hauseigentümer sinnvoller in energetische Sanierungsmaßnahmen investieren kann. (VKS)